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Hausverwaltung steuerlich absetzen

selbstgenutzte Eigentumswohnung richtig erklärt

Steuerlich absetzen? Ja oder Nein?

Viele Eigentümer stellen sich die Frage: Kann man die Kosten einer Hausverwaltung bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung steuerlich absetzen?
Die kurze Antwort: Grundsätzlich nein – aber es gibt Ausnahmen.

 

✅ Steuerliche Absetzbarkeit der Hausverwaltung

Die Verwaltungskosten für eine selbstgenutzte Eigentumswohnung gelten in der Regel als private Ausgaben. Diese können nicht direkt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden – im Gegensatz zu vermieteten Immobilien.

Aber: Einige Bestandteile der Nebenkostenabrechnung, die von der Hausverwaltung erstellt wird, sind haushaltsnahe Dienstleistungen und können teilweise steuerlich berücksichtigt werden.

🏠 Welche Kosten können abgesetzt werden?

Auch als Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung können Sie bestimmte Posten geltend machen, z. B.:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Hausmeisterservice, Treppenhausreinigung, Gartenpflege)

  • Handwerkerleistungen (z. B. Reparaturen, Wartungen, Instandhaltungen im Gemeinschaftseigentum)

👉 Diese Leistungen können mit bis zu 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 € pro Jahr bei Handwerkern, 4.000 € pro Jahr bei haushaltsnahen Dienstleistungen) steuerlich berücksichtigt werden.

📊 Beispiel

  • Jährliche Hausmeisterkosten: 1.000 €

  • Absetzbar (20 % Arbeitskostenanteil): 200 €

So reduziert die Hausverwaltung indirekt auch für Selbstnutzer die Steuerlast – wenn die richtigen Belege vorliegen.

📂 Wichtig: Belege von der Hausverwaltung

Ihre Hausverwaltung spielt hier eine entscheidende Rolle:

  • Sie erstellt die Jahresabrechnung mit Aufschlüsselung der absetzbaren Leistungen.

  • Nur mit dieser Aufschlüsselung kann das Finanzamt die Kosten anerkennen.

  • Deshalb sollten Sie Ihre Hausverwaltung gezielt um eine steuerliche Bescheinigung bitten.

Fazit

Die reinen Verwaltungskosten einer Hausverwaltung können Sie bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung nicht steuerlich absetzen.
👉 Aber: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die über die Verwaltung abgerechnet werden, lassen sich sehr wohl nutzen, um die Steuerlast zu senken.

 

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Die curatoris GmbH unterstützt Eigentümer mit klaren, transparenten Abrechnungen – damit Sie auch steuerlich den Überblick behalten.

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